Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Hauptuntersuchung (inkl. AU) gem. §29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.
Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”).
Entgelte
Damit Sie optimal vorbereitet sind und schnell und unkompliziert zur Plakette kommen, haben wir Ihnen die wichtigsten Gebühren und Entgelte für Haupt- und Abgasuntersuchung aufgeführt