Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.